Für Meldungen/Informationen zu Verstößen gegen Rechtsvorschriften gemäß den Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetz stehen die nachfolgenden internen Meldestellen zur Verfügung:
- Gemeinsame Meldestelle der Ordensgemeinschaften in Deutschland (GMdO)
für Ordensgemeinschaften und ordensgetragene Einrichtungen bis 249 Mitarbeitende
- Meldestelle einzelner Ordensgemeinschaften und ordensgetragener Einrichtungen
für Ordensgemeinschaften und ordensgetragene Einrichtungen ab 250 Mitarbeitende
Für Meldungen von Datenschutzverstößen steht die Datenschutzaufsicht der Ordensgemeinschaften in Deutschland zur Verfügung.
- Einrichtung des Gemeinsamen Ordensdatenschutzbeauftragten der DOK (GDSB DOK)
Internetseite der Datenschutzaufsicht
> Ordensdatenschutzbeauftragter für den Bereich Nord: Herr RA Dieter Fuchs (fuchs(at)orden.de)
> Ordensdatenschutzbeauftragte für den Bereich Mitte: Frau Christine Haumer (haumer(at)orden.de), Richterin am OLG München
> Ordensdatenschutzbeauftragter für den Bereich Süd: Herrn Jupp Joachimski (joachimski(at)orden.de), Vors. Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht. a.D."
Weitere Informationen zum Datenschutz
Für Meldungen von Hinweisen auf sexuellen Missbrauch stehen die Ansprechpersonen der Ordensgemeinschaften zur Verfügung